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   OLG Celle, 22.05.2023 - 14 U 170/22   

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https://dejure.org/2023,14085
OLG Celle, 22.05.2023 - 14 U 170/22 (https://dejure.org/2023,14085)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.05.2023 - 14 U 170/22 (https://dejure.org/2023,14085)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Mai 2023 - 14 U 170/22 (https://dejure.org/2023,14085)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streit über verzögerungsbedingte Folgeschäden ist keine Bausache!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträger verzögert die Fertigstellung: Ist der Streit über Verzugsschäden eine Bausache? (IBR 2023, 439)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 21.03.2022 - 102 AR 196/21

    Zuständigkeit bei Rechtsstreit um Verletzung von Schutz- und

    Auszug aus OLG Celle, 22.05.2023 - 14 U 170/22
    Hat danach ein Spruchkörper in einer solchen Konstellation seine Zuständigkeit durch einen den Parteien bekanntgegebenen Beschluss verneint und die Sache dem nach seiner Auffassung zuständigen Spruchkörper zur Übernahme vorgelegt, ist diese Entscheidung entsprechend § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO für den anderen Spruchkörper bindend (im Anschluss an den Bundesgerichtshof ebenso OLG München, Beschluss vom 1. Dezember 2022 - 8 U 2112/22; vgl. u.a. auch Thode, jurisPR-PrivBauR 12/2022 Anm. 6, sowie Manteufel, IBR 2023, 170 [Anmerkung zur Entscheidung des BayObLG vom 21. März 2022 - 102 AR 196/21].

    Auf Sonder- oder Spezialwissen aus dem Bereich des Baurechts kommt es nicht weiter an (ebenfalls differenzierend: Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 21. März 2022 - 102 AR 196/21; zur uneinheitlichen obergerichtlichen Rechtsprechung vgl. auch die Nachweise in: Bayerisches Oberstes Landesgericht, aaO, Rn. 34).

  • BGH, 26.07.2022 - X ARZ 3/22

    Gerichtsstandbestimmung bei negativem Kompetenzkonflikt zwischen Spruchkörpern

    Auszug aus OLG Celle, 22.05.2023 - 14 U 170/22
    Allerdings besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Verteilungs- und Entscheidungskompetenz des Präsidiums gemäß § 21e GVG, wenn die Zuständigkeit zumindest eines an einem Kompetenzkonflikt beteiligten Spruchkörpers auf einer gesetzlichen Zuständigkeitsregelung beruht; in diesen Fällen gehe es nicht um die Auslegung der vom Präsidium gefassten Geschäftsverteilung, sondern um die Anwendung gesetzlicher Zuständigkeitsregelungen (BGH, Beschluss vom 26. Juli 2022 - X ARZ 3/22, Rn. 18).
  • OLG München, 01.12.2022 - 8 U 2112/22

    Zur Frage, ob eine Streitigkeit aus Bank- und Finanzgeschäften gem. § 119a Abs. 1

    Auszug aus OLG Celle, 22.05.2023 - 14 U 170/22
    Hat danach ein Spruchkörper in einer solchen Konstellation seine Zuständigkeit durch einen den Parteien bekanntgegebenen Beschluss verneint und die Sache dem nach seiner Auffassung zuständigen Spruchkörper zur Übernahme vorgelegt, ist diese Entscheidung entsprechend § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO für den anderen Spruchkörper bindend (im Anschluss an den Bundesgerichtshof ebenso OLG München, Beschluss vom 1. Dezember 2022 - 8 U 2112/22; vgl. u.a. auch Thode, jurisPR-PrivBauR 12/2022 Anm. 6, sowie Manteufel, IBR 2023, 170 [Anmerkung zur Entscheidung des BayObLG vom 21. März 2022 - 102 AR 196/21].
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